Fazit


Zuletzt noch ein paar Worte in brancheneigener Sache: Wie man häufig feststellt, wird die planerische Bearbeitung der haustechnischen Gewerkean ausführende Firmen ohne besondere Kostenerstattung vergeben, oft sogar mit dem Versprechen, einer bevorzugten Auftragserteilung oder das sogenannte "letzte Wort" zu gewähren. Planungsleistungen mit den zuvor beschriebenen Ansprüchen sind schon wegen der konträren Interessenlage solcher Firmen nur schlecht möglich, Qualität und Quantität in der oben beschriebenen Form wahrscheinlich ebenso wenig.
Meist ist diesen Firmen eine derartige Aufgabenstellung eher unangenehm, entspricht es doch nicht direkt ihren Unternehmenszielen, nämlich individuelle Werkleistungen zu verkaufen.

Auch die heute für eine qualifizierte Planungs- und Bauleitungsarbeit notwendigen technischen Geräte und Einrichtungen, wie CAD-Plätze, technische und kaufmännische Berechnungsprogramme, Computersimulationen etc. sind bei ausführenden Firmen häufig nicht oder nur zum Teil vorhanden oder nicht adäquat mit qualifiziertem Personal besetzt, weil das Unternehmensziel dringendere Investitionsbedürfnisse im Ausführungsbereich reklamiert.

Die daraus abzuleitenden nicht optimalen Ingenieurleistungen verursachen jedoch auch Kosten, die als Teil vom Gesamtumsatz eines solchen Unternehmens bezahlt werden müssen. Wie sollte das anders realisiert werden, als über den Preis erbrachter Werkleistungen.

Als Konsequenz bleibt festzustellen: Der Bauherr würde gleichermaßen, jedoch für unzulänglichere Leistungen bezahlen müssen.