Das Projekt wird abgeschlossen


Es wird eine förmliche Abnahme durchgeführt. Eine wichtige Rechtsgrundlage bei jeder Abnahme ist die sogenannte Umkehr der Beweispflicht.

Vereinfacht ausgedrückt heißt das:
Vor der Abnahme ist das ausführende Unternehmen verpflichtet, die Korrektheit der ausgeführten Leistungen zu beweisen, nach der Abnahme obliegt es dem Auftraggeber ein Defizit als eventuellen Mangel aufzuzeigen.

Eine solche Abnahme muss deshalb sorgfältig nach vorher festgelegten Kriterien durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Abnahme kann das ausführende Unternehmen die Schlußrechnung stellen.

Die Prüfung der Schlussrechnung setzt die Vorlage der Revisionsunterlagen voraus. Auch diese werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, um spätere Revisionen an den Anlagen nicht wegen evtl. technischer Widersprüche teurer oder unmöglich werden zu lassen.

Von der Grundlagenermittlung über die richtige Massenermittlung bis zur Schlussrechnung wurde das Objekt begleitet und dafür Sorge getragen, daß nur erbrachte und fachlich einwandfreie Leistungen, auch abgerechnet werden konnten. Unzulängliche oder nicht vollständig erledigte Leistungen sind sofort gerügt worden und wurden selbstverständlich nicht zur Zahlung freigegeben. Spätere Streitigkeiten und kostenverursachende Auseinandersetzungen werden mit dieser Bearbeitungweise fast vollständig vermieden.