Bei der Leistungsbeschreibung fühlt man sich dem Bauherrn ganz besonders verpflichtet. Als freies und unabhängiges Büro steht die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Produkte im Vordergrund. Nicht das im Moment kostengünstige Material ist das geeignete, sondern das, welches lang- oder mittelfristig geeigneter und/oder wirtschaftlicher ist.
Gleiches gilt auch für Qualitätsstandards. Diese werden häufig durch Fabrikatsfestlegungen bestimmt, aber auch z.B. in sehr genauen Beleuchtungsberechnungen mit der zwangsläufigen Angabe des eingesetzten Fabrikates. In der Auswahl solcher Fabrikate sind freie Planer natürlich nicht gebunden. Eine für den Bauherrn sinnvolle Anpassung an die Marktverhältnisse erfolgt selbstverständlich kontinuierlich. Grundsätzlich sind das Einverständnis des Bauherrn vorausgesetzt gleichwertige Fabrikate zugelassen und werden entsprechend bewertet. Unnötige Angstreserven bei der Massenermittlung sind bei einem konsequenten Abarbeiten der Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht erforderlich.
Das bedeutet für den Bauherrn Kostensicherheit von der ersten Kostenberechnung über die Auftragsvergabe, bis zur Schlußrechnung und damit eine deutlich erhöhte Verbindlichkeit der Angaben gegenüber Mietern, Banken und anderen Geldgebern.