Unsere Aufgaben


Die Einschaltung eines Planers für die technische Gebäudeausstattung sollte und kann in einem sehr frühen Stadium der Baumaßnahme geschehen. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige Elemente des Bauhauptgewerkes rechtzeitig berücksichtigt werden können.

Eine konstruktive Zusammenarbeit der Fachplaner mit dem Architekten und dem Bauherrn gewährleistet ferner, dass das Werk die vom Bauherrn und Architekten gewollte Note auch einhält und später nicht durch technische Zwänge in ungeplante Kompromisse abgleitet. In diesem Zusammenhang ist aber auch schon die Abstimmung mit anderen Gewerken wie Heizung, Lüftung, Sanitär und vor allem der Statik mit den Belangen der Elektro- und Fördertechnik notwendig, welche in den späteren Leistungsphasen ohne Reibungsverluste (dies bedeutet: zusätzliche Kosten für den Bauherrn) nicht mehr effizient oder gar unmöglich ist.

Zu den Aufgaben eines solchen Ingenieuerbüros gehört auch die Kontaktaufnahme mit Behörden, unter anderem die Abstimmung mit dem vorbeugenden Brandschutz, die Abklärung mit dem Brandschutzgutachter , die Vereinbarungen mit dem örtlichen Elektroversorgungsunternehmen, und ähnliches auch zur optimalen Tarifgestaltung.

Als weitere wichtige Tätigkeiten sind zu nennen:
Beantragungen oder Koordinierung bei der Telekom und auch evtl. anderen, an der Baumaßnahme beteiligten Behörden und Institutionen, wie z.B. Bundesautobahnamt, NATO, Deutsche Bundesbahn AG, etc. um nur einige zu nennen. Rechtzeitige Gespräche und Ergebnisse sind hier der Schlüssel für unverzögertes und damit kostengünstiges Bauen.

Auch das kritische Durchleuchten des Bauscheines auf unnötige oder widersprüchliche Forderungen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitseinrichtungen. wie z.B. Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen usw. und der evtl. daraufhin durch uns eingereichte Dispens spart dem Bauherrn wichtiges Baugeld.

Bei Nicht-Einschalten eines Planers wird ein Teil dieser Aktivitäten nur mit Druck von außen, das heißt, letztendlich durch die Behörden und Institutionen selbst, initiiert. Günstige Verhandlungspositionen oder rechtzeitiges Reagieren im Sinne des Bauherrn werden damit eigentlich ausgeschlossen.